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andy21 Rucksacktourist

Anmeldedatum: 25.01.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: Do Jan 26, 2006 12:13 am Titel: Reise nach Tunesien |
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| Hallo, ich habe vor mit meiner Frau und meinem Stiefsohn nach Tunesien zu reisen. Problem - oder vielleicht ja auch nicht. Meine Frau und ihr Sohn sind ukrainische Staatsbürger mit dt. Aufenthaltsgenehmigung, zudem ist der Sohn nur im Reisepass meiner Frau eingetragen, mit Bild, er ist 9 Jahre alt. Wie sieht das aus, brauchen sie für die einreise ein Visum, wenn ja, ist es auch an der grenze (flughafen) zu bekommen? |
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billig-urlauber
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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Claudia Poser Schönwettertourist

Anmeldedatum: 28.01.2006 Beiträge: 10 Wohnort: Gera
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Verfasst am: Sa Jan 28, 2006 7:41 pm Titel: |
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Hallo,
ihr könnt eine Reise im Reisebüro buchen und dort wird alles weitere für euch erledigt.
Dort gibt es ein Verzeichnis wo alle Daten drin enthalten sind.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein.
http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [2] Bundesrepublik Deutschland (max. Aufenthalt von 4 Monaten), Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik und Zypern), (Griechenland für Aufenthalte von bis zu 1 Monat) und Schweiz;
(b) Algerien (unbegrenzter Aufenthalt), Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Bahrain, Barbados, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien (bis zu 2 Monaten), Chile, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Guinea, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko (unbegrenzter Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, San Marino, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Türkei, USA (bis zu 4 Monaten) und Vatikanstadt.
(c) Folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise: I: [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Tschechische Republik;
II: GUS (außer: Armenien).
Claudia _________________ Claudia Poser
http://www.tunesien.com
http://www.gera.unicef.de
http://www.unicef.de/foerdermitglied.html?ag=1
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