auslandskrankenversicherungKrankenversicherung im Ausland
Auslandskrankenversicherung
Krankenversicherung im Urlaub
  

Auslandskrankenversicherung


Ist es endlich Zeit für die langersehnte Urlaubsreise? Sie sollten sich für jede Auslandsreise bestens absichern, um die Reise wegen unangenehmen Überaschungen nicht zu ruinieren bzw. zu verkürzen. Einer der wichtigsten Reiseversicherungen, die vor allem für die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkassen ist die Auslandsreisekrankenversicherung.

Bei der Suche nach einer guten sowie umfassenden Versicherung kann Ihnen ein online versicherungsvergleich behilflich sein. Die gesetzliche Krankenkassen kommen für Schäden im Ausland nur auf, falls mit dem jeweiligem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Somit können bzw. sollten gesetzlich krankenversicherte Personen auf eine solche Versicherung auf keinem Fall verzichten.
Auch Personen, die eine private Krankenverischerung abgeschlossen haben, können in einigen Ländern nicht ganz ausreichend abgesichert sein.

Auf Reisen kann Ihnen nur eine Reiseversicherung spezifischen Schutz bieten. Wir haben für Sie einige wichtige Vorteile einer Auslands-Reisekrankenverischerung im folgendem kurz zusammengefasst:

- preiswerter Rundum Schutz im Ausland
- steuerlich absetzbare Versicherungsbeiträge bzw. Prämien
- der Versicherte wird weltweit als Privatpatient behandelt
- medizinisch notwendiger Rücktransport garantiert
- die Notrufzentrale Ihrer Versicherungsgesellschaft steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche mit Unterstützung und Rat zu Ihrer Verfügung

Eine Auslands-Reisekrankenversicherung ist, davon völlig unabhängig, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist, empfehlenswert. Deutsche Reisende werden im Ausland oftmals wie Privat-Patienten behandelt. Das heisst, das man vorerst für die Kosten selbst aufkommen muss.

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen reicht in diesem Fall aber nicht aus. Behandlungskosten werden auch innerhalb der EU nicht immer in voller Höhe übernommen. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport werden grundsätzlich in aller Regel auch nicht übernommen. Diese Kosten können aber im Ernstfall weit über 50.000 Euro steigen.

Ob mit dem gewünschtem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht, können Sie bei Ihrem Versicherer nachfragen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann haben Sie im jeweiligem Lang kein Versicherungsschutz.
Falls man eine private Krankenverischerung hat, so ist es empfehlenswert vor der Abreise mal bei der Versicherungsgesellschaft nachzufragen ob eventuelle Zusatzversicherungen erforderlich sind.

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt die medizinischen Kosten, falls Sie während Ihrer Reise medizinisch versorgt werden müssen. Ausserdem sind in der Regel u.a. folgende auch im Leistungs-Umfang der Reise-Krankenversicherungen enthalten:

- Krankenrücktransport – bei schweren Erkrankungen
- Organisation und natürlich die Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen Kranken-Rücktransport nach Deutschland

Beim Todesfall im Ausland:

- Übernahme der durch die Überführung entstandenen Kosten oder gegebenfalls die Organisation der Bestattung im Ausland.

Sollte währen der Reise ein Leistungs- bzw. Schadensfall eintreten, sollten Sie umgehend Ihren Versicherer darüber informieren. Ihre Versicherungsgesellschaft können Sie 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche über die Notrufzentrale der Gesellschaft erreichen.

Einen eventuellen Schadensfall sollte man unbedingt melden um sicher zu gehen, dass es Teil des Versicherungsschutzes ist. Einige Versicherungsgesellschaften erwarten, dass sie über die kleinsten Erkrankungen sowie deren Behandlung informiert werden. Andere müssen nur bei schweren Erkrankungen bzw. beim medizinisch notwendigem Rücktransport benachrichtigt werden um den Ablauf zu klären.

Quelle: versicherungvergleich.info





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